1/2, 17.04.2024 – Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das am 20. Mai 1949 nicht der Ratifizierung des Grundgesetz zustimmte. Die bayerische Staatsregierung hatte dem Landtag empfohlen, das Grundgesetz abzulehnen, da die CSU es als Bedrohung für Bayerns Eigenständigkeit ansah, weil es ihrer Meinung nach dem Bund zu viel Macht übertrug und die Gesetzgebungs- und Finanzhoheit der Länder einschränkte. Es scheint an dieser tendenziell verfassungsfeindlichen Ansicht aus der Mitte des vergangen Jahrhunderts hat sich wenig geändert, wenn die Bayerische Staatsregierung jetzt am 16.04.2024 – mit einer Ausnahme unter klaren Verstoß gegen Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Cannabisgesetz – beschlossen hat, zusätzliche Verbote im Umgang mit Cannabis insbesondere in… Mehr Lesen
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