Das neue Konsumcannbisgesetz (KCanG)

Seminar: Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG)  2025 – Das neue Konsumcannabisgesetz in der Praxis Dauer: 5,0 Stunden | Format: Online | Zielgruppe: Mitarbeiter von Ordnungs- und Genehmigungsbehörden, Rechtsanwälte, Anbauvereinigungen Seit dem 01.04.2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Doch die Umsetzung dieser Normen in der behördlichen Praxis stellt viele Akteure vor Herausforderungen. Unser Tagesseminar bietet eine grundlegende Einführung in das KCanG und schließt die bestehenden Wissenslücken mit praxisorientierten Hilfsmitteln und Fachinformationen. Das Seminar richtet sich speziell an Mitarbeiter von Ordnungs- und Genehmigungsbehörden, Rechtsanwälte und Anbauvereinigungen, die sich intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen müssen. Seminarinhalte und Materialien Die Teilnehmer erhalten nicht nur eine ausführliche PowerPoint-Präsentation, sondern auch umfassendes Informationsmaterial, darunter: Schwerpunkte… Mehr Lesen

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Cannabis im Polizei- und Ordnungsrecht

Seminar: Cannabis im Polizei- und Ordnungsrecht 2025 – Neue Regelungen, Pflichten und Sanktionen Dauer: 3,5 – 5 Stunden | Format: Online | Zielgruppe: Mitarbeiter von Ordnungsbehörden, Polizeibeamte, Rechtsanwälte und Mitglieder von Anbauvereinigungen Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bringt tiefgreifende Änderungen im Polizei- und Ordnungsrecht. Neben Vorgaben zum privaten und gemeinschaftlichen Umgang mit Cannabis definiert das Gesetz auch umfangreiche behördliche Überwachungsmaßnahmen und Bußgeldregelungen. Dieses Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse für die ordnungsrechtliche  Praxis zu den neuen Normen und ihrer praktischen Anwendung. Nachfolgende Fragestellungen stehen im Fokus des Seminars: A. Kurzüberblick Konsumcannabisgesetz (KCanG) B. Gebots- und Verbotsnormen im KCanG C. Behördliche Überwachungsmaßnahmen (§§ 27–29 KCanG) D. Bußgeldregelungen (§ 36 KCanG) E. THC-Grenzwerte und Verkehrsrecht (§… Mehr Lesen

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Cannabis im Verkehrsrecht

Cannabis im Verkehrsrecht 2025 aus anwaltlicher Sicht – Neue Grenzwerte, Rechtslage und Konsequenzen Dauer: 2,5 Stunden | Format: Online | Zielgruppe: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Richter, Sachbearbeiter von Ordnungs- und Verkehrsbehörden Die Legalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat auch erhebliche Auswirkungen auf das Verkehrsrecht. Dieses Seminar beantwortet wesentliche verkehrsrechtlichen Fragen zu Cannabis im Straßenverkehr nach der seit dem 01.04.2024 geltender Rechtslage aus anwaltlicher Sicht. Wie wirkt sich der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum auf die Rechtslage im Straßenverkehr aus? Welche Sanktionen drohen bei Überschreitung, und wie verhält sich die neue Regelung im Vergleich zu bisherigen Grenzwerten und Alkoholgrenzen? Nachfolgende Fragestellungen stehen im Fokus des Seminars: A.… Mehr Lesen

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Cannabis im Arbeitsrecht

Seminar: Cannabis im Arbeitsrecht 2025 aus anwaltlicher Sicht Dauer: 2,5 Stunden | Format: Online | Zielgruppe: Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Betriebsräte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die Legalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) kann in der Praxis auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht haben. Dieses Seminar beantwortet wesentliche arbeitsrechtliche Fragen zu Konsum und Besitz von Cannabis im Beschäftigungsverhältnis aus anwaltlicher Sicht. Wie wirkt sich die Legalisierung von Cannabis auf das Arbeitsrecht aus? Welche rechtlichen Pflichten haben Arbeitgeber, und welche Rechte genießen Arbeitnehmer und Betriebsräte, wenn Cannabis im Spiel ist? Nachfolgende Fragestellungen stehen im Fokus des Seminars: A. Konsum von Cannabis im Arbeitsverhältnis B. Unfallverhütungsvorschriften C. Kollektivverträge und Mitbestimmung D. Besitz, Abgabe… Mehr Lesen

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CRD 12 b – Tabelle Bußgeldtatbestände Konsumcannabisgesetz (KCanG): Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Hamburg und Hessen  

CRD 12b – Tabellarische Zusammenfassung nach Bundesländern der Sanktionskataloge & Bußgeldtatbestände Bayern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Hamburg und Hessen  – 01.08.2024 Norm Verstoß Adressat Bayern NRW Hamburg Hessen               § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Besitz von 25-30g Cannabis – Besitz außerhalb Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 500 – 1.000 250 – 1.000 500 – 1.000 500 – 1.000 § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b Besitz von 50-60g Cannabis – Besitz überschreitet erlaubte Menge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1) Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 500 – 1.000… Mehr Lesen

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CRD 11 – Änderung des Konsumcannabisgesetzes, Entwurf vom 16.04.2024

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Umsetzung der Absprachen zwischen Bundesregierung und den Ländern zur Zustimmung des Bundesrates zum neuen Cannabisgesetz am 16.04.2024 – und auch unter Verweis auf die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 GG – eine , also solche bezeichnete, Formulierungshilfe eines Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes vom 27.03.2027 vorgelegt. , das nachfolgend zusammengefasst sei: A. Allgemeine Zusammenfassung I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Protokollerklärung der Bundesregierung umzusetzen, die während der 1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabisgesetz abgegeben wurde. Die Änderungen berücksichtigen Bedenken und Wünsche der Länder, die Flexibilität im Umgang mit Anbauvereinigungen erhöhen und die… Mehr Lesen

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CRD 10 – THC Werte im Strassenverkehr, Stand der wissenschaftlichen Forschung 

28.04.24 bs – Der Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Fahrtüchtigkeit ist ein kritischer Bereich der Verkehrssicherheitsforschung. Die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrleistung sind durch dessen psychoaktive Substanzen, vor allem Tetrahydrocannabinol (THC), gekennzeichnet. Diese können die kognitive und motorische Funktion beeinträchtigen, was die Fahrsicherheit erheblich gefährdet. A. Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Fahruntauglichkeit durch Cannabiskonsum Beeinträchtigung der Fahrleistung: Cannabis beeinflusst zentrale Fähigkeiten, die für sicheres Fahren notwendig sind, darunter Reaktionszeit, Entscheidungsfindung, Koordination und Wahrnehmung. Studien zeigen, dass Cannabisnutzer eine verlangsamte Reaktionszeit aufweisen und Schwierigkeiten haben, Distanzen richtig einzuschätzen. Risiko von Verkehrsunfällen: Eine Meta-Analyse von Asbridge, Hayden und Cartwright (2012), veröffentlicht in „BMJ“, fand heraus, dass Cannabis konsumierende Fahrer ein fast doppelt so hohes… Mehr Lesen

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CRD 07 – Bundesgerichtshof: Grenzwert KCanG der nicht geringen Menge  7,5 g  THC

BGH Beschluss vom 18. April 2024 – 1 StR 106/24 24.04.24 bs: Das Landgericht Ulm hatte die Angeklagten A. und M. wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage nach der bisher geltenden Rechtslage jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil im Verfahren über die Revisionen der beiden Angeklagten entsprechend den zum 1. April 2024 in Kraft getretenen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im Schuldspruch jeweils neu gefasst. Zudem hat er den Grenzwert der nicht geringen Menge i.S. von § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG auf 7,5… Mehr Lesen

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CRD 02 – 2/2 Rechtswidrigkeit der Cannabisprohibitionsverschärfungen in Bayern

C. Analyse des CanG vom 27.03.2024 zum Verhältnis von Bund und Ländern Nach dem  Cannabisgesetz (CanG) vom 27. März 2024 haben die Länder lediglich folgende Rechte soweit überhaupt Erwähnung im Cannabisgesetz findend: (Teil 1/2 finden sie hier: CRD 02  1 / 2 Bayerische Biergärten & das neue Cannabisgesetz als lex specialis ) 1. Länderübergreifende Erlaubnisse und Koordination 1.1 Erlaubniserteilung 1.2 Durchführung und Kontrolle 2. Spezielle Bestimmungen und Befugnisse 2.1 Überwachungsbefugnisse 2.2 Anwendungsbereiche des Gesetzes 4. Internationale Kooperationen 4.1 Jahresbericht an die Vereinten Nationen Festzuhalten bleibt, dass mit Ausnahme von § 30 CanG keine weiter Ermächtigungsgrundlage im CanG feststellbar sind, die der bayerischen Staatsregierung  weiter, über das CanG hinausgehende Verbote gestattet… Mehr Lesen

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CRD 02  1 / 2 Bayerische Biergärten & das neue Cannabisgesetz als lex specialis

1/2, 17.04.2024 – Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das am 20. Mai 1949 nicht der Ratifizierung des Grundgesetz zustimmte. Die bayerische Staatsregierung hatte dem Landtag empfohlen, das Grundgesetz abzulehnen, da die CSU es als Bedrohung für Bayerns Eigenständigkeit ansah, weil es ihrer Meinung nach dem Bund zu viel Macht übertrug und die Gesetzgebungs- und Finanzhoheit der Länder einschränkte. Es scheint an dieser tendenziell verfassungsfeindlichen Ansicht aus der Mitte des vergangen Jahrhunderts hat sich wenig geändert, wenn die Bayerische Staatsregierung jetzt am 16.04.2024 – mit einer Ausnahme unter klaren Verstoß gegen Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Cannabisgesetz –  beschlossen hat, zusätzliche Verbote im Umgang mit Cannabis insbesondere in… Mehr Lesen

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