Prolog – Unterschiede zu den Niederlanden

Das neue Cannabisgesetz gestattet ab dem 1.4.2024 in Deutschland grundsätzlich dem straffreien Konsum von Cannabis, und ab 01.07.2024 die Mitgliedschaft in,  und den Betrieb einer,  sogenannten Cannabis Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern. Es  lohnt sich deshalb,  einen Blick auf die Einzelheiten des heftig umstrittenen Gesetzes zu werfen, und quasi als Prolog auch eine kurze Gegenüberstellung zu dem niederländischen Cannabis – Modell zu skizzieren. Essentials Deutschland Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Wohnsitz ansässige, oder sich dort gewöhnlich regelmäßig aufhaltende,  ab 18 Jahren jetzt ab 01.07.2024 Mitglied einer Cannabis Anbauvereinigung werden, und als Heranwachsender (Alter 18-21 Jahre ) bis zu 35 g Cannabis im  Monat von dieser beziehen, über Alter 21 Jahre… Mehr Lesen

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Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen

Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen Das deutsche Cannabisgesetz beinhaltet die sich mit dem Anbau und der Weitergabe von Cannabis beschäftigen. Insbesondere legen die §§ 24 und 25 des Gesetzes die Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen und zur Selbstkostendeckung fest.  Das Cannabisgesetz  Diese Bestimmungen sind darauf ausgerichtet, einen transparenten und fairen finanziellen Rahmen für die Operationen der Anbauvereinigungen zu schaffen, um eine nachhaltige und gesetzeskonforme Verteilung von Cannabis und Vermehrungsmaterial zu gewährleisten. § 24 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge Anbauvereinigungen,  haben die Möglichkeit, Diese Beiträge Dies ermöglicht eine flexible und gerechte Beitragsstruktur, die den individuellen Beitrag jedes Mitglieds zur Anbauvereinigung und dessen Inanspruchnahme von Ressourcen widerspiegelt. § 25 Selbstkostendeckung (1) Verbot der unentgeltlichen… Mehr Lesen

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