Teil 3: Erlaubter Besitz und Umgang mit Cannabis und Cannabissamen

Das neue Cannabisgesetz in Deutschland, definiert präzise Rahmenbedingungen für den erlaubten Besitz und Umgang mit Cannabis und Cannabissamen.  Diese Vorschriften sind von zentraler Bedeutung, um einen legalen und kontrollierten Rahmen für den Konsum und Anbau von Cannabis zu schaffen.  Im Folgenden werden die §§ 2,  3 und 4 des Gesetzes detailliert erörtert. § 2 Umgang mit Cannabis (1) Generelles Verbot Im ersten Absatz des § 2 wird ein generelles Verbot bezüglich des Umgangs mit Cannabis festgelegt. Es umfasst: (2) Extraktion von Cannabinoiden Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist ebenfalls generell verboten, mit Ausnahmen für: (3) Ausnahmen vom Verbot Für Personen über 18 Jahre gelten spezifische Ausnahmen vom generellen… Mehr Lesen

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