Teil 8: Regelungen zur Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen Das deutsche Cannabisgesetz umfasst detaillierte Bestimmungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und zur kontrollierten Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Die §§ 13 bis 15 des Gesetzes definieren den Inhalt der Erlaubnis, deren Dauer sowie die Bedingungen für den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis. Diese Regelungen sind entscheidend, um einen regulierten Rahmen für den Anbau und Konsum von Cannabis innerhalb dieser Vereinigungen zu schaffen, während gleichzeitig der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit gewährleistet wird. § 13 Inhalt der Erlaubnis (1) Umfang der Erlaubnis Die erteilte Erlaubnis erlaubt den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis und dessen Weitergabe… Mehr Lesen
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