Das neue Cannabisgesetz gestattet ab dem 1.4.2024 in Deutschland grundsätzlich dem straffreien Konsum von Cannabis, und ab 01.07.2024 die Mitgliedschaft in, und den Betrieb einer, sogenannten Cannabis Anbauvereinigung mit maximal 500 Mitgliedern.
Es lohnt sich deshalb, einen Blick auf die Einzelheiten des heftig umstrittenen Gesetzes zu werfen, und quasi als Prolog auch eine kurze Gegenüberstellung zu dem niederländischen Cannabis – Modell zu skizzieren.
Essentials Deutschland
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland Wohnsitz ansässige, oder sich dort gewöhnlich regelmäßig aufhaltende, ab 18 Jahren jetzt ab 01.07.2024 Mitglied einer Cannabis Anbauvereinigung werden, und als Heranwachsender (Alter 18-21 Jahre ) bis zu 35 g Cannabis im Monat von dieser beziehen, über Alter 21 Jahre bis zu 50 Gramm im Monat. Die Cannabis Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben.
Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer einzigen Cannabis Anbauvereinigung.
Dazu werden zahlreiche personenbezogenen Daten der Mitglieder, auch zum Umfang des monatlichen und jährlichen Cannabis Konsums des einzelnen Mitglieds , künftig nach § 16 Cannabisgesetz „nicht anonymisiert“ gespeichert, und werden von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft.
Ebenso dürfen ab 01.04.2024 in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabis Pflanzen gleichzeitig angebaut und geerntet werden.
Nicht gestattet ist der gemeinsame Konsum von Cannabis in der Anbau vereinigung oder im Umkreis von 200 m von einer Anbauvereinigung. Verboten ist weiter der Konsum von Cannabis im Umkreis von in der Regel 200 m von besonders geschützten Einrichtungen, insbesondere zum Schutz der Jugend. Verboten ist der Cannabiskonsum in Militäranlagen. Ebenso darf nicht tagsüber in Fussgängerzonen gekifft werden, wohl aber in den Abendstunden.
Essentials Niederlande
Dieses deutsche Modell unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der bisherigen Praxishandhabung in den Niederlanden.
Dort darf maximal 5 g täglich in grundsätzlich öffentlich zugänglichen Coffeeshops erworben, und auch nur besessen, werden. In Deutschland darf in der eigenen Anbauvereinigung einmal am Tag bis sogar 25 g erworben werden, und auch in den eigenen Räumlichkeiten besessen werden.
In einem Teil, oder auch Großteil der niederländischen Coffeeshops „Kaffeeläden“ darf Cannabis oder Haschich dagegen gemeinsam mit Gleich gesinnten in dem Coffeeshop konsumiert werden – vorausgesetzt der entsprechende Joint enthält keinen Tabak! Denn das strenge EU – Tabakkonsumverbot in öffentlichen Einrichtungen hat auch in den Niederlanden in den letzten Jahren dazu geführt, dass zahlreiche Coffeeshops zwischenzeitlich keinen Konsum in ihren Räumlichkeiten mehr gestatten, auch weil faktisch in der Praxis das Verbot „kein Tabak in Joints“ schwer durchsetzbar und kontrollierbar ist, gleichzeitig aber Verstösse dagegen zu Ordnungsstrafen der Gemeinden gegen die Betreiber bis zur Schliessung führen können.
Illegaler Anbau und Ankauf in den Niederlanden – legaler Anbau in Deutschland
Anders als jetzt in Deutschland ist in den Niederlanden weiter das gesamte „Back Office Geschäft“ – also der Ankauf von Cannabis und Haschich durch den Coffeeshop – streng illegal. Der Ankauf durch die Coffeeshops erfolgt also weiter von „kriminellen“ Dealern oder „Growern“, erfordert deshalb auch zuweilen entsprechende robustes Auftreten der Coffeeshopbetreiber gegenüber ihren Lieferanten , und wird nach nur schwer durchschaubaren Kriterien faktisch von der jeweils örtlichen niederländischen Polizei geduldet.
Während in Deutschland grundsätzlich jeder in Deutschland ansässige künftig in jedem Ort das Recht zur Begründung einer Anbauvereinigung haben wird, hat in den Niederlanden jede Gemeinde , „der Bürgermeister“ / der Gemeinderat , das autonome Entscheidungsrecht, „ ob“ und „unter welchen Auflagen“ ein Coffeeshop genehmigt wird
Üblicherweise erfolgen, soweit überhaupt noch in der Regel befristete Neugenehmigungen erteilt werden, in den Niederlanden Neueröffnungen durch Ausschreibungen und entsprechend strenge Auswahlverfahren der örtlichen Gemeinden. Während in zahlreichen niederländischen Coffeeshops nach Auflagen der Gemeinde ein Türsteher am Eingang Einlasskontrolle gewährt, ist eine vergleichbare Regelung dem deutschen Cannabisgesetz soweit ersichtlich bisher nicht entnehmbar.
Keine „Jobmaschine“ in Deutschland, anders als den Niederlanden
Ebenso wurden in den Niederlanden mit den Coffeeshops auch zahlreiche Vollzeit- oder Teilzeitjobs, ordnungsgemäss sozialversicherungsrechtlich angemeldet , bei den jeweiligen Coffeeshops geschaffen, während nach dem deutschen Modell nur Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigung bis maximal € 520,00 derzeit geringfügig von der Anbauvereinigung für Anbauarbeiten beschäftigt werden dürfen.