Teil 10: Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen Das deutsche Cannabisgesetz stellt umfassende Regelungen für den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis durch Anbauvereinigungen auf, wobei ein besonderer Fokus auf die Qualitätssicherung gelegt wird. § 18 des Gesetzes beschreibt detailliert die Verantwortlichkeiten der Anbauvereinigungen bezüglich der Qualitätssicherung des angebauten Cannabis und des gewonnenen Vermehrungsmaterials. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherstellung, dass nur qualitativ hochwertiges Cannabis und Vermehrungsmaterial weitergegeben werden. § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch Anbauvereinigungen (1) Einhaltung gesetzlicher Vorgaben Anbauvereinigungen sind verpflichtet, Sie müssen Risiken für die menschliche Gesundheit vermeiden, die über die bekannten Gefahren des Cannabis-Konsums hinausgehen. Ein Risiko wird insbesondere dann angenommen, wenn das weitergegebene… Mehr Lesen
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