Die nachfolgende ausführlichere Zusammenfassung wesentlicher Bereiche des 199 Seiten umfassenden EKOCAN-Berichts unterteilt sich in

Im einzelnen gilt folgendes:

Kinder und Jugendschutz

Die Evaluation des Kinder- und Jugendschutzes im EKOCAN-Zwischenbericht kommt zu einem insgesamt positiven Ergebnis.

Im Zentrum steht die Frage, ob das Konsumcannabisgesetz (KCanG) nach seiner Einführung am 01.04.2024 Auswirkungen auf den Konsum von Jugendlichen, auf Präventionsmaßnahmen und auf die Fallzahlen der Jugendämter hatte.

 Der Bericht wertet hierzu dokumentierte Präventionsaktivitäten, Meldungen der Jugendämter nach § 7 KCanG, repräsentative Befragungen zur Verfüg- barkeit und Konsumprävalenz sowie Gesundheitsdaten (u. a. Intoxikationen, Beratungsnachfragen) aus.

3.1. Prävention

Im Jahr 2024 wurden im bundesweiten Dokumentationssystem dot.sys

  • rund 29 % mehr cannabisbezogene Maßnahmen registriert als im Vorjahr.

Dieser Anstieg wird als klare Intensivierung der Präventionsarbeit gewertet. Besonders auffällig ist eine stärkere Fokussierung auf Schulen und kommunale Einrichtungen, was darauf hindeutet, dass Präventionsangebote dort vermehrt ansetzen, wo Jugendliche direkt erreicht werden können. Damit ist eine Verlagerung von abstrakten Informationskampagnen hin zu konkreten Aufklärungsangeboten vor Ort erkennbar.

3.2. Jugendämter (§ 7 KCanG)

Nach § 7 KCanG sind die Jugendämter verpflichtet, Auffälligkeiten im Zusammenhang mit cannabisbezogenen Kindeswohlgefährdungen zu erfassen und zu melden. Die

  • Auswertung der Rückmeldungen zeigt einen Rückgang solcher Meldungen im Jahr 2024.

Insbesondere lassen sich keine Hinweise auf eine neue Problemwelle nach der Legalisierung erkennen. Das spricht dafür, dass das Gesetz nicht zu einer Verschärfung der Lage im Kinderschutz geführt hat.

3.3. Verfügbarkeit

Ein wesentlicher Indikator für mögliche Gesetzesfolgen ist die subjektive Einschätzung der Verfügbarkeit von Cannabis durch Jugendliche. In den Befragungen gaben rund 40–43 % der Jugendlichen an, Cannabis sei für sie „leicht verfügbar“. Entscheidend ist, dass dieser Wert nicht angestiegen ist, sondern im Vergleich zu den Vorjahren stabil geblieben ist. Das bedeutet: Trotz der gesetzlichen Neuregelung ist es nicht leichter geworden, für Jugendliche Cannabis zu beschaffen.

3.4. Konsumprävalenz

Die Daten zur Konsumprävalenz zeigen ein

  • kontinuierliches Sinken des Cannabiskonsums unter Jugendlichen seit dem Jahr 2019. Dieser Trend hat sich auch nach Inkrafttreten des KCanG fortgesetzt.

Es gibt

  • keine Anzeichen für eine Trendwende nach oben. Damit kann ausgeschlossen werden, dass die Legalisierung einen signifikanten Anstieg des Konsums bei Minderjährigen ausgelöst hat.

3.5. Riskanter Konsum

Etwa

  • 10 % der jugendlichen Konsumierenden berichten von einem täglichen oder fast täglichen Konsum.

Dieses Konsummuster gilt als gesundheitlich riskant, weil es

  • mit einem erhöhten Risiko für psychische und körperliche Folgeschäden verbunden ist.

Allerdings zeigt sich, dass der Anteil dieser Gruppe stabil geblieben ist – es gibt also keine Zunahme des riskanten Konsums, sondern eine Stagnation auf Vorjahresniveau.

3.6. Gesundheitsfolgen

Auch die verfügbaren Gesundheitsindikatoren zeigen kein alarmierendes Bild.

  • Cannabisintoxikationen bei Jugendlichen sind selten,
  • und die Zahl der Beratungsnachfragen bei Hilfesystemen ist im Jahr 2024 sogar rückläufig.

 Damit deutet nichts darauf hin, dass es im Zuge der Legalisierung zu einer Belastungswelle bei Beratungsstellen oder Notaufnahmen gekommen wäre.

Essentials (S. 96–113): Das KCanG hat nicht zu einem Anstieg des Jugendkonsums geführt.

Vielmehr setzt sich der seit 2019 bestehende Rückgang der Prävalenz fort. Risikokonsumierende (ca. 10 %) bleiben stabil, ohne Zuwachs. Präventionsmaßnahmen wurden verstärkt, Jugendämter melden weniger Fälle, die subjektive Verfügbarkeit ist nicht gestiegen, und die Gesundheitsindikatoren zeigen keine Verschlechterung.