Teil 14: Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen Das deutsche Cannabisgesetz beinhaltet die sich mit dem Anbau und der Weitergabe von Cannabis beschäftigen. Insbesondere legen die §§ 24 und 25 des Gesetzes die Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen und zur Selbstkostendeckung fest. Das Cannabisgesetz Diese Bestimmungen sind darauf ausgerichtet, einen transparenten und fairen finanziellen Rahmen für die Operationen der Anbauvereinigungen zu schaffen, um eine nachhaltige und gesetzeskonforme Verteilung von Cannabis und Vermehrungsmaterial zu gewährleisten. § 24 Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge Anbauvereinigungen, haben die Möglichkeit, Diese Beiträge Dies ermöglicht eine flexible und gerechte Beitragsstruktur, die den individuellen Beitrag jedes Mitglieds zur Anbauvereinigung und dessen Inanspruchnahme von Ressourcen widerspiegelt. § 25 Selbstkostendeckung (1) Verbot der unentgeltlichen… Mehr Lesen
Weiterlesen