Rechtsprechung zu Cannabis im Straßenverkehr 2024 28.12.2024 – bs Im Jahr 2024 hat sich die Rechtsprechung seit der Einführung des seit dem 01.04.2024 geltenden Konsumcannbisgesetz (KCanG) zu Cannabis im Straßenverkehr durch nachfolgend zusammen gefasste Urteile und Beschlüsse diverser Gerichte weiterentwickelt. Die überwiegende Anzahl der Gerichte ging dabei zu Gunsten der Beschuldigten auch für Altfälle mit Tatvorwurf vor dem 01.04.2024 von der Anwendbarkeit des seit dem 22.08.2024 geltenden Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum (statt bisher 1,0 Nanogramm THC) aus. Dabei soll nach nach einer Mindermeinung des BayObLG mit Beschluss vom 2. Mai 2024, Az.: 202 ObOWi 374/24 für Altfälle vor dem 01.04.2024 die bisherige Regelung „alt“ bestehender Vorschriften… Mehr Lesen
Weiterlesen