1.3 Die nachfolgende ausführlichere Zusammenfassung wesentlicher Bereiche des 199 Seiten umfassenden EKOCAN-Berichts unterteilt sich in

Im einzelnen gilt folgendes:

Cannabisbezogene Kriminalität

5.0 Evaluationsauftrag (S. 167)

Nach § 43 Abs. 2 KCanG ist die Entwicklung cannabisbezogener Kriminalität Teil der Evaluation. Dazu gehören:

  • Strafrechtliche Normen (§ 34 KCanG, BtMG-Übergangsbereiche),
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 36 KCanG),
  • Entwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS),
  • Strafverfolgungsstatistiken (Staatsanwaltschaften, Gerichte),
  • Perspektive auf cannabisbezogene organisierte Kriminalität (OK).

Essential: Die Evaluationspflicht umfasst sowohl formelle Rechtsfolgen (Strafe/Bußgeld) als auch die faktische Kriminalitätsbelastung, inkl. OK. (S. 167)

5.1 Datenbasis & Methodische Grenzen (S. 167–168)

  • PKS-Daten liegen jeweils mit jährlicher Verzögerung vor; für 2024 nur teilweise verfügbar.
  • Strafverfolgungsstatistik ebenfalls mit Zeitverzug; differenzierte Auswertungen ab 2025 möglich.
  • OK-Daten (BKA, Landeskriminalämter): systematische Erfassung cannabisbezogener Netzwerke läuft erst seit 2025, Ergebnisse erwartet in 2027-Bericht.
  • Essential: Die aktuelle Datenlage ist fragmentarisch und zeitverzögert, eine vollständige Bewertung ist erst ab 2026/2027 möglich. (S. 167–168)

5.2 Erste Trends: Entkriminalisierungseffekte (S. 168–169)

  • Kleinstmengenbesitz bis zu den legalisierten Grenzen (25 g öffentlich / 50 g privat) fällt nicht mehr unter Strafrecht.
  • Erste Daten aus PKS 2024 zeigen einen Rückgang an Ermittlungsverfahren wegen Besitzdelikten.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 36 KCanG) treten an die Stelle von Strafanzeigen – Zahl der Bußgelder aber bislang gering.
  • Polizeiliche Befragungen (POLCAN) weisen auf:
    • Rückgang polizeilicher Aufgriffe bei Kleinstmengen,
    • leichte Zunahme von Bußgeldanzeigen in „Graubereichen“ (Überschreitung der Besitzgrenzen, Konsum in Verbotszonen).

Essential: Es zeigt sich bereits eine sichtbare Entkriminalisierung von Konsumierenden, aber keine nennenswerte Verlagerung in den Ordnungsbereich – Bußgelder spielen bisher kaum eine Rolle. (S. 168–169)

5.3 Strafverfolgungspraxis & Polizei (S. 169–170)

  • Polizeiliche Rückmeldungen (POLCAN):
    • „Vereinfachung der Arbeit“ durch klare Grenzziehungen (25/50 g), weniger Kleinstmengenanzeigen.
    • Gleichwohl besteht Unsicherheit bei Mischfällen (z. B. Cannabis + andere Drogen, Cannabis + Minderjährige).
  • Staatsanwaltschaften berichten von Entlastung bei Kleinstmengenfällen.
  • Gerichte: erste Hinweise auf Rückgang von Verfahren wegen „Besitz ohne Handeltreiben“.

Essential: Die Justiz wird entlastet, Polizei meldet praktische Klarheit, aber auch Übergangsprobleme bei Mischkonstellationen. (S. 169–170)

5.4 Cannabisbezogene organisierte Kriminalität (OK) (S. 170–171)

  • BKA: bislang keine fundierte Neubewertung möglich.
  • Beobachtungen:
    • Importkriminalität (v. a. aus Niederlanden, Marokko, Albanien) bleibt stabil,
    • Clubs und Eigenanbau bislang zu klein, um Schwarzmarkt zu verdrängen.
  • Der Schwarzmarkt deckt weiterhin > 85 % des Gesamtbedarfs (vgl. Kap. 6 Markt).
  • Essential: Organisierte Strukturen bleiben intakt, da Clubs zu schwach und Eigenanbau marginal sind. Eine echte Marktverdrängung ist nicht erkennbar. (S. 170–171)

5.5 Zwischenergebnisse  Ausblick (S. 171)

  • Kurzfristig: Entkriminalisierungseffekte sichtbar, weniger Strafverfahren, geringe Bußgeldpraxis.
  • Mittelfristig: Organisierte Kriminalität bleibt unangetastet, da legale Märkte marginal sind.
  • Langfristig: belastbare Bewertung erst ab 2027 mit BKA-Bericht.
  • Essential: Zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Kriminalitätsschübe, aber auch keine Schwarzmarktverdrängung. (S. 171)