
1.3 Die nachfolgende ausführlichere Zusammenfassung wesentlicher Bereiche des 199 Seiten umfassenden EKOCAN-Berichts unterteilt sich in
- zu 2. Entwicklung des Cannabismarktes (S. 55–95 EKOCAN-Bericht)
- zu 3. Kinder- und Jugendschutz (S. 96–113 EKOCAN-Bericht)
- zu 4. Gesundheitsschutz (S. 114–135 EKOCAN-Bericht)
- zu 5. Cannabisbezogenen Kriminalität (S. 136 – 166 EKOCAN-Bericht)
- zu 6. Auswirkungen des Konsumverbots (§ 5 KCanG) (S. 167–176 EKOCAN Bericht)
- zu 7. Evaluation der Besitz- und Weitergabemengen (§§ 3, 19 KCanG) (S. 177–189 EKOCAN-Bericht)
Im einzelnen gilt folgendes:
Cannabisbezogene Kriminalität
5.0 Evaluationsauftrag (S. 167)
Nach § 43 Abs. 2 KCanG ist die Entwicklung cannabisbezogener Kriminalität Teil der Evaluation. Dazu gehören:
- Strafrechtliche Normen (§ 34 KCanG, BtMG-Übergangsbereiche),
- Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 36 KCanG),
- Entwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS),
- Strafverfolgungsstatistiken (Staatsanwaltschaften, Gerichte),
- Perspektive auf cannabisbezogene organisierte Kriminalität (OK).
Essential: Die Evaluationspflicht umfasst sowohl formelle Rechtsfolgen (Strafe/Bußgeld) als auch die faktische Kriminalitätsbelastung, inkl. OK. (S. 167)
5.1 Datenbasis & Methodische Grenzen (S. 167–168)
- PKS-Daten liegen jeweils mit jährlicher Verzögerung vor; für 2024 nur teilweise verfügbar.
- Strafverfolgungsstatistik ebenfalls mit Zeitverzug; differenzierte Auswertungen ab 2025 möglich.
- OK-Daten (BKA, Landeskriminalämter): systematische Erfassung cannabisbezogener Netzwerke läuft erst seit 2025, Ergebnisse erwartet in 2027-Bericht.
- Essential: Die aktuelle Datenlage ist fragmentarisch und zeitverzögert, eine vollständige Bewertung ist erst ab 2026/2027 möglich. (S. 167–168)
5.2 Erste Trends: Entkriminalisierungseffekte (S. 168–169)
- Kleinstmengenbesitz bis zu den legalisierten Grenzen (25 g öffentlich / 50 g privat) fällt nicht mehr unter Strafrecht.
- Erste Daten aus PKS 2024 zeigen einen Rückgang an Ermittlungsverfahren wegen Besitzdelikten.
- Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 36 KCanG) treten an die Stelle von Strafanzeigen – Zahl der Bußgelder aber bislang gering.
- Polizeiliche Befragungen (POLCAN) weisen auf:
- Rückgang polizeilicher Aufgriffe bei Kleinstmengen,
- leichte Zunahme von Bußgeldanzeigen in „Graubereichen“ (Überschreitung der Besitzgrenzen, Konsum in Verbotszonen).
Essential: Es zeigt sich bereits eine sichtbare Entkriminalisierung von Konsumierenden, aber keine nennenswerte Verlagerung in den Ordnungsbereich – Bußgelder spielen bisher kaum eine Rolle. (S. 168–169)
5.3 Strafverfolgungspraxis & Polizei (S. 169–170)
- Polizeiliche Rückmeldungen (POLCAN):
- „Vereinfachung der Arbeit“ durch klare Grenzziehungen (25/50 g), weniger Kleinstmengenanzeigen.
- Gleichwohl besteht Unsicherheit bei Mischfällen (z. B. Cannabis + andere Drogen, Cannabis + Minderjährige).
- Staatsanwaltschaften berichten von Entlastung bei Kleinstmengenfällen.
- Gerichte: erste Hinweise auf Rückgang von Verfahren wegen „Besitz ohne Handeltreiben“.
Essential: Die Justiz wird entlastet, Polizei meldet praktische Klarheit, aber auch Übergangsprobleme bei Mischkonstellationen. (S. 169–170)
5.4 Cannabisbezogene organisierte Kriminalität (OK) (S. 170–171)
- BKA: bislang keine fundierte Neubewertung möglich.
- Beobachtungen:
- Importkriminalität (v. a. aus Niederlanden, Marokko, Albanien) bleibt stabil,
- Clubs und Eigenanbau bislang zu klein, um Schwarzmarkt zu verdrängen.
- Der Schwarzmarkt deckt weiterhin > 85 % des Gesamtbedarfs (vgl. Kap. 6 Markt).
- Essential: Organisierte Strukturen bleiben intakt, da Clubs zu schwach und Eigenanbau marginal sind. Eine echte Marktverdrängung ist nicht erkennbar. (S. 170–171)
5.5 Zwischenergebnisse Ausblick (S. 171)
- Kurzfristig: Entkriminalisierungseffekte sichtbar, weniger Strafverfahren, geringe Bußgeldpraxis.
- Mittelfristig: Organisierte Kriminalität bleibt unangetastet, da legale Märkte marginal sind.
- Langfristig: belastbare Bewertung erst ab 2027 mit BKA-Bericht.
- Essential: Zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Kriminalitätsschübe, aber auch keine Schwarzmarktverdrängung. (S. 171)