
Am 29.09.2025, wurde in Berlin der nach § 43 KCanG geforderte erste EKOCAN-Bericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) vorgestellt: https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/17993
Nach den bislang vorliegenden (teils vorläufigen) Ergebnissen sehen die Forschenden keinen dringenden Änderungsbedarf am Gesetz.
Gleichzeitig gilt: Cannabis-Clubs tragen bislang nur marginal zur Verdrängung des Schwarzmarkts bei. Soll die Schwarzmarktverdrängung priorisiert werden, wird eine Vereinfachung der Produktions- und Anbauvorgaben für Clubs als Option genannt. Laut Bericht decken Clubs nur rund 0,1 % des geschätzten Bedarfs; bundesweit sind rund 300 Clubs lizenziert.
Für Jugendliche zeichnet sich ein gemischtes Bild ab: insgesamt eher rückläufige Prävalenzen, gleichzeitig betreibt etwa ein Zehntel der konsumierenden Jugendlichen (fast) täglichen, riskanten Konsum, was gesundheitliche Risiken erhöht (so der Suchtforscher Daniel Kurz, HHU Düsseldorf).
Bei Erwachsenen habe der Konsum deutlich zugenommen, mit spürbaren gesundheitlichen Folgeproblemen – ein Punkt, der politischen Streit erwarten lässt (u. a. Forderungen der Union nach Rücknahme der Reform).

Summary zum ECOCAN -Bericht
1. Zusammenfassung (S. 5–11)
1.1 Der EKOCAN-Zwischenbericht vom 29.09.2025 eröffnet mit einer klaren Gesamtbewertung: Es besteht
- kein akuter Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Dennoch offenbaren sich
- signifikante Unterschiede zwischen den Zielgruppen.
- Während der Konsum unter Jugendlichen weiter rückläufig ist,
- hat er unter Erwachsenen deutlich zugenommen.
Damit verbunden sind zunehmende gesundheitliche Belastungen – darunter ein Anstieg von Notrufen, stationären Aufnahmen und dokumentierten Intoxikationen.
Die
- Anbauvereinigungen (Clubs) spielen bislang kaum eine Rolle, da sie weniger als 0,1 % des Gesamtbedarfs decken.
Der
- Schwarzmarkt bleibt dominant. Positiv fällt auf, dass die Besitz- und Weitergabemengen (§§ 3, 19 KCanG) sich als praktikabel und weitgehend eingehalten erweisen.
Jugendschutz und Konsumverbote funktionieren, doch die Schwarzmarktverdrängung bleibt weitgehend aus.
1.2 Im Literaturverzeichnis des EKOCAN-Zwischenberichts (S. 192–199) wurden insgesamt 257 Quellen ausgewiesen. Von diesen Quellen
- sind 234 englischsprachig,
- und lediglich 23 deutschsprachig.
Daraus lässt sich eindeutig ableiten, dass die Autoren für die Begleitforschung
- überwiegend auf englischsprachige Fachliteratur zurückgreifen mussten.
Der Bericht macht damit zugleich deutlich,
- dass es an einer signifikanten deutschsprachigen Literaturbasis zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes fehlt.
Folglich dominieren internationale – vor allem angloamerikanische – Studien und Veröffentlichungen die wissenschaftliche Fundierung des Zwischenberichts.
1.3 Die nachfolgende ausführlichere Zusammenfassung wesentlicher Bereiche des 199 Seiten umfassenden EKOCAN-Berichts unterteilt sich in
- zu 2. Entwicklung des Cannabismarktes (S. 55–95 EKOCAN-Bericht)
- zu 3. Kinder- und Jugendschutz (S. 96–113 EKOCAN-Bericht)
- zu 4. Gesundheitsschutz (S. 114–135 EKOCAN-Bericht)
- zu 5. Cannabisbezogenen Kriminalität (S. 136 – 166 EKOCAN-Bericht)
- zu 6. Auswirkungen des Konsumverbots (§ 5 KCanG) (S. 167–176 EKOCAN Bericht)
- zu 7. Evaluation der Besitz- und Weitergabemengen (§§ 3, 19 KCanG) (S. 177–189 EKOCAN-Bericht)